AllgemeinPflegerecht

Keine Unfallversicherung ab Pflegegrad 3

Immer wieder geistern zum Thema Pflegebedürftigkeit und Versicherungen hatnäckige Gerüchte durch die Welt / durch das Internet. In den meisten Fällen ist an diesen Gerüchten nicht viel dran und es sind und bleiben eben…Gerüchte!

Richtig ist allerdings, dass Unfallversicherungen ihren Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, wenn Personen schwer- oder gar schwerstpflegebedürftig sind.

Aber wann ist ein Pflegebedürftiger schwer- oder schwerstpflegebedürftig?

Als Orientierung wird dazu die Höhe des Pflegegrades genutzt.

Unfallversicherer orientieren sich an die gesetzliche Pflegeversicherung und betrachten hier den Pflegegrad als Gradmesser.

In den meisten Fällen verweigern Unfallversicherer Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3.

Leistungsverweigerung allein ist allerdings nicht alles. Selbstverständlich müssen Versicherer die Beiträge, die nach Bekanntwerden des Pflegegrades 3 (oder höher) gezahlt wurden, zurückerstatten.

In der Praxis funktioniert dies auch recht gut!

Keine Höherstufung in den Pflegegrad 3 oder höher

Aus Expertensicht (hier: die Pflegesachverständigen des BWPN) sollte deshalb allerdings keine Familie aufgrund der oben stehenden Regeln daran zweifeln, im Bedarfsfall einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Zu wichtig sind die, möglichst hohen, Leistungen der Pflegeversicherungen für pflegebedürftige Personen und deren pflegenden Angehörigen.

Die dedizierte finanzielle Betrachtung kann aus den oben genannten Gründen daher eher selten die Pflegesituation erleichtern.