Pflegegeld und Beratungseinsätze
Die notwendigen Beratungseinsätze werden von vielen Pflegebedürftigen als unangenehmer Eingriff, als eine Art Überwachung, empfunden.
Da diese Beratungseinsätze, geregelt im § 37 abs. 3 sgb xi, allerdings für alle Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind, sollten sie es damit nicht so bedrohlich – nicht so eng sehen.
Nutzen sie die Beratungseinsätze als Chance!
Wer pflegt hat Fragen und „der Besuch“ des Pflegedienstes kann sehr gut für diese Fragen genutzt werden. 😉
Wie oft Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1?
Nach Einstufung in den Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Darüber hinaus bestehen definitionsgemäß nur geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Aus diesen Gründen sind gemäß § 37 abs. 3 sgb xi keine verpflichtenden Beratungseinsätze vorgesehen.