Pflegeleistungen

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

Seit dem 1. Januar 2024 ist eine Anhebung des Pflegegeldes in Kraft getreten. Empfängerinnen und Empfänger dieser Geldleistung der Pflegekasse können sich somit auf einen automatisch angepassten, höheren Leistungsbetrag freuen.

Mit Beginn des Jahres 2024 wurde die Höhe des Pflegegeldes je nach Pflegegrad wie folgt angeglichen:

– Personen mit Pflegegrad 1: weiterhin kein Pflegegeldanspruch
– Personen mit Pflegegrad 2: Anstieg auf 332 Euro (bisher 316 Euro)
– Personen mit Pflegegrad 3: Anhebung auf 573 Euro (zuvor 545 Euro)
– Personen mit Pflegegrad 4: Steigerung auf 765 Euro (vorher 728 Euro)
– Personen mit Pflegegrad 5: Erhöhung auf 947 Euro (bisher 901 Euro)

Die Initiativen zur Steigerung der Pflegeleistungen setzen sich auch in Zukunft fort. Bereits für das Jahr 2025 ist eine zusätzliche Erhöhung des Pflegegeldes geplant. In den darauf folgenden Jahren ist vorgesehen, dass das Pflegegeld gemeinsam mit den anderen monetären sowie Sachleistungen der Pflegekassen regelmäßig, und zwar erstmals zum 1. Januar 2028, an die Inflationsrate und damit an die allgemeine Preisentwicklung in Deutschland angepasst wird.

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Übergabe Geldschein: simarik - Getty Images