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Mehr Pflegegeld ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld in Deutschland zusammen mit den Pflegesachleistungen um einen Anstieg von 5 % erhöht. Personen, die den ersten Pflegegrad haben, erhalten weiterhin kein Recht auf Zahlung des Pflegegeldes. Bei einem zweiten Pflegegrad steigt das monatliche Pflegegeld auf insgesamt 332 Euro an. Mit dem Pflegegrad 3 erhöht sich der Betrag sogar auf monatlich 572 Euro. Für pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 4 belaufen sich die monatlichen Leistungen auf 764 Euro Pflegegeld und für Personen mit dem Pflegegrad 5 steigt die reine Geldleistung ab Januar 2024 auf 946 Euro pro Monat. Diese Erhöhungen des finanziellen Zuschusses sind Teil einer grundlegenden Reform des deutschen Gesundheitssystems und dienen dazu, sowohl die Unterstützung für pflegebedürftige Menschen zu verbessern als auch die Qualität der Versorgung zu steigern. Die dadurch entstehenden Kosten werden zum Teil durch eine Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.

Zusätzlich sollen auch die Pflegeeinrichtungen von dieser Reform profitieren. Es ist geplant, dass sie zukünftig mehr finanzielle Unterstützung erhalten und somit bessere Arbeitsbedingungen für das Personal geschaffen werden können. Auch soll dadurch eine höhere Qualität in der Versorgung gewährleistet werden.

Die Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Sachleistungen sind ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Gesellschaft, in welcher pflegebedürftige Menschen nicht länger vernachlässigt oder vergessen werden. Die steigenden Kosten im Bereich der Pflege stellen jedoch nur einen Teilaspekt dar und es bedarf weiterer Maßnahmen zur Verbesserung dieses Systems.

Dennoch ist diese Reform ein erster großer Schritt auf dem Weg zu einem moderneren und effektiveren Gesundheitssystem in Deutschland, welches sich an den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürgern orientiert – unabhängig vom Alter oder gesundheitlichen Zustand. Denn letztendlich geht es um unser wichtigstes Gut: unsere eigene Gesundheit!

Übersicht Pflegegeld ab 2024 je Pflegegrad

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 332 EUR
  • Pflegegrad 3: 573 EUR
  • Pflegegrad 4: 765 EUR
  • Pflegegrad 5: 947 EUR

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Münzstapel mit Häkchen: AndreyPopov - Getty Images