AllgemeinPflegerecht

Sozialgerichte durch Krankenkassen überlastet!

Für Pflegebedürftige ist es bereits seit einigen Jahren ein wachsendes Problem: Die Sozialgerichte sind überlastet und dadurch verzögert sich häufig die Bearbeitungszeit der Klageverfahren, wenn es um die Erreichung gerechtfertigter Pflegeleistungen, eines gerechtfertigten Pflegegrades, geht.

Diese Situation hat sich erneut dramatisch verschlechtert! Als Grund dafür ist eine Klagewelle der Krankenkassen gegen Kliniken zu nennen. Der Gesetzgeber hat am 09. November 2018 ein Gesetz, das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), verabschiedet. Damit haben sich die Verjährungsfristen für Beanstandnungen fehlerhafter Abrechnungen der Kliniken halbiert.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Krankenkassen fehlerhafte Abrechnungen der Kliniken für das Jahr 2016 nur geltend machen können, wenn sie umgehend Klage einreichen. In den KW 45-46 sind allein beim Hamburger Sozialgericht mindestens 3.000 Klagen durch Krankenkassen eingereicht worden. An anderen Sozialgerichten dürfte die Situation ähnlich aussehen.

Es bleibt also zu befürchten, dass pflegebedürftige Personen mit ihren Ansprüchen, erneut Geduld abgerungen wird!

Die unabhängigen Pflegesachverständigen des BWPN empfehlen dennoch, in begründeten Fällen, dringend den Klageweg nicht zu scheuen und haben dazu auch klare Empfehlungen. Entsprechende Gegegengutachten durch Sachverständige sind in den meisten Fällen erfolgreich!

Gleichzeitig weist das BWPN erneut darauf hin, dass es sich bei deren Tätigkeit ausschließlich um eine unabhängige pflegefachliche Unterstützung durch Sachverständige handelt und zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsberatung durchgeführt wird!

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