Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
Voraussetzungen – Pflegegrad 2
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Pflegebedürftige die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Insgesamt sieht das neue Begutachtungsassessment (NBA) maximal 100 Punkte vor. Um die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 zu erfüllen, müssen zwischen 27 Punkten und bis unter 47,5 Punkten erreicht werden. In einem solchen Fall ist die Rede von einer erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Tabelle mit Leistungsübersicht zum Pflegegrad 2
Ansprüche je Monat | Erläuterung |
Entlastungsbetrag: 125 EUR | Damit können z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufsservice oder Reinigung der Wohnung beansprucht werden. Nicht beanspruchte monatliche Leistungen können bis zum Folge-Halbjahr angespart werden. Am 30.06. verfallen die Ansprüche aus dem Vorjahr! Bei Härtefällen der bisherigen Pflegestufe III gilt ein Bestandsschutz auf bis zu 208 EUR. |
Pflegegeld: 316 EUR | Zur Auszahlung von Pflegegeld kommt es in Fällen, in denen private Pflegepersonen die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen. Eine Kombination (Kombinationsleistung) mit Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich. |
Pflegesachleistungen: 689 EUR | Bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes werden die genannten Sachleistungen (höchstbetrag) monatlich direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sind die Kosten des Pflegedienstes höher, muss die Differenz privat finanziert werden. Außer bei der Kombinationsleistung verfällt ein nicht beanspruchter Teil der Sachleistungen am Monatsende. |
ggf. Betreuungs-und Entlastungsleistungen: 275,60 EUR | Maximal 40 % der Pflegesachleistungen können zur Entlastung der Pflegeperson(en) für haushaltsnahe Dienstleistungen (siehe Entlastungsbetrag) beansprucht werden. Dieser Betrag steht nicht etwa zusätzlich zur Verfügung! Er kann bis zum genannten Betrag von den Sachleistungen für die genannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen beansprucht werden. Welche Dienstleister diese Leistungen erbringen dürfen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. |
Kombinationsleistungen | In diesem Fall verbleibt der prozentuale Anteil der nicht beanspruchten Sachleistungen (s. o.) und wird ebenso anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Kosten Pflegedienst: 275,60 EUR (40 %) Pflegegeld: 189,60 EUR (60 %) |
Tages- und Nachtpflege: 689 EUR | Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte- sowie Fahrkosten. Unterkunft-, Verpflegungs- und Investitionskosten müssen privat finanziert werden. Allerdings können Sie diese Leistungen durch Kostenerstattung im Rahmen der Entlastungsleistungen beanspruchen. |
Pflegehilfsmittel: 40 EUR | Dazu zählen z. B. Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel, etc. |
Wohngruppenzuschlag: 214 EUR | Dazu müssen mindestens zwei und höchstens elf pflegebedürftige Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe “unter einem gemeinsamen Dach” leben. |
Ansprüche je Jahr | Erläuterung |
Verhinderungspflege: 1.612 EUR (bis zu 2.418 EUR) | Diese Leistung muss jedes Jahr neu beantrag werden! Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert, kann entweder stundenweise (besser) oder tageweise (Kürzung Pflegegeld) die Verhinderungspflege beansprucht werden. Die Pflegekasse erstattet dann nach Einreichung entsprechender Aufstellungen die Aufwendungen. Mehr Informationen |
Kurzeitpflege: 1.612 EUR (bis zu 3.224 EUR) | Die Pflegekassen übernehmen die Kosten zur Unterbringen einer stationären (Kurzzeit)-Pflegeeinrichtung. Wird im selben Jahr keine Verhinderungspflege beansprucht, kann der Höchstbetrag zur Kurzzeitpflege bis zu 3.224 EUR betragen. |
Weitere Ansprüche | Erläuterung |
Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.000 EUR | Auf Antrag bezuschussen Pflegekassen Verbesserungsmaßnahmen des Wohnumfeldes wie z. B. Badumbau oder Treppenlift, etc. In einer Wohngruppe mit mehreren Pflegebedürftigen können je Maßnahme maximal 16.000 EUR bezuschusst werden. |
Stationäre Leistungen | Erläuterung |
Stationäre Pflege: 770 EUR | Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegegrad 2 einen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen, der sozialen Betreuung sowie der medizinischen Behandlungspflege. |
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