Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
Voraussetzungen – Pflegegrad 4
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Pflegebedürftige die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Insgesamt sieht das neue Begutachtungsassessment (NBA) maximal 100 Punkte vor. Um die Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 zu erfüllen, müssen zwischen 70 Punkten und bis unter 90 Punkten erreicht werden. In einem solchen Fall ist die Rede von schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Tabelle mit Leistungsübersicht zum Pflegegrad 4
| Ansprüche je Monat | Erläuterung |
| Entlastungsbetrag: 131 EUR | Damit können z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufsservice oder Reinigung der Wohnung beansprucht werden. Nicht beanspruchte monatliche Leistungen können bis zum Folge-Halbjahr angespart werden. Am 30.06. verfallen die Ansprüche aus dem Vorjahr! Bei Härtefällen der bisherigen Pflegestufe III gilt ein Bestandsschutz auf bis zu 208 EUR. |
| Pflegegeld: 800 EUR | Zur Auszahlung von Pflegegeld kommt es in Fällen, in denen private Pflegepersonen die Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen. Eine Kombination (Kombinationsleistung) mit Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich. |
| Pflegesachleistungen: 1.859 EUR | Bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes werden die genannten Sachleistungen (höchstbetrag) monatlich direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sind die Kosten des Pflegedienstes höher, muss die Differenz privat finanziert werden. Außer bei der Kombinationsleistung verfällt ein nicht beanspruchter Teil der Sachleistungen am Monatsende. |
| ggf. Betreuungs-und Entlastungsleistungen: 743,60 EUR | Maximal 40 % der Pflegesachleistungen können zur Entlastung der Pflegeperson(en) für haushaltsnahe Dienstleistungen (siehe Entlastungsbetrag) beansprucht werden. Dieser Betrag steht nicht etwa zusätzlich zur Verfügung! Er kann bis zum genannten Betrag von den Sachleistungen für die genannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen beansprucht werden. Welche Dienstleister diese Leistungen erbringen dürfen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. |
| Kombinationsleistungen | In diesem Fall verbleibt der prozentuale Anteil der nicht beanspruchten Sachleistungen (s. o.) und wird ebenso anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Kosten Pflegedienst: 1.115,40 EUR (60 %) Pflegegeld: 320,00 EUR (40 %) |
| Tages- und Nachtpflege: 1.685 EUR | Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte- sowie Fahrkosten. Unterkunft-, Verpflegungs- und Investitionskosten müssen privat finanziert werden. Allerdings können Sie diese Leistungen durch Kostenerstattung im Rahmen der Entlastungsleistungen beanspruchen. |
| Pflegehilfsmittel: 42 EUR | Dazu zählen z. B. Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel, etc. |
| Wohngruppenzuschlag: 224 EUR | Dazu müssen mindestens zwei und höchstens elf pflegebedürftige Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe „unter einem gemeinsamen Dach“ leben. |
| Ansprüche je Jahr | Erläuterung |
| Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: 3.539 EUR (gemeinsamer Jahresbetrag) | Seit dem 01.07.2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert, kann entweder stundenweise (besser) oder tageweise (Kürzung Pflegegeld) die Verhinderungspflege beansprucht werden. Die Pflegekasse erstattet dann nach Einreichung entsprechender Aufstellungen die Aufwendungen. Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder ist die Erstattung auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt (bei Pflegegrad 4: 1.600 EUR). Mehr Informationen |
| Kurzzeitpflege | Die Pflegekassen übernehmen die Kosten zur Unterbringung in einer stationären (Kurzzeit-)Pflegeeinrichtung im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 EUR. Sie können frei entscheiden, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verteilen. Seit 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. |
| Weitere Ansprüche | Erläuterung |
| Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 EUR | Auf Antrag bezuschussen Pflegekassen Verbesserungsmaßnahmen des Wohnumfeldes wie z. B. Badumbau oder Treppenlift, etc. In einer Wohngruppe mit mehreren Pflegebedürftigen können je Maßnahme maximal 16.720 EUR bezuschusst werden. |
| Stationäre Leistungen | Erläuterung |
| Stationäre Pflege: 1.855 EUR | Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegegrad 4 einen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen, der sozialen Betreuung sowie der medizinischen Behandlungspflege. |
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