Pflegende Angehörige

Bundesweites Pflegetelefon seit 2005

Bundesweites Pflegetelefon – Einleitung

Die unabhängigen Experten des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) unterstützen pflegebedürftige Personen, pflegende Angehörige und Pflegeheime seit 1998 bei der Erreichung gerechtfertigter Leistungen der Pflegeversicherungen. Dazu erstellen unabhängige Sachverständige (w/m), nach fachlicher Prüfung und Bewertung der tatsächlichen Pflegesituation, Gegengutachten zur Verwendung in Widerspruchs- und Klageverfahren. Sieben Jahre nach dem Start dieser wichtigen Arbeit wurde der Bedarf nach Pflegeberatungen immer größer und das BWPN führte 2005 das, zu dem Zeitpunkt, unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) erste unabhängige bundesweite Pflegetelefon ein.

Bundesweites Pflegetelefon – Leistungen

Das bundesweite Pflegetelefon der unabhängigen Pflegesachverständigen des BWPN unter 0800/611 611 1 ist seit 2005 die unabhängige Anlaufstelle für pflegende Angehörige, pflegebedürftige Personen und selbstverständlich für Selbsthilfegruppen und professionelle Pflegekräfte wie 24-Stunden-Pflegeagenturen, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste.

Widerspruchsverfahren ↗

Kostenlose Erstberatungen nach einem Bescheid der Pflegekasse sind der Schwerpunkt aller der Anfragen.

Klageverfahren ↗

Kostenlose Erstberatungen nach einem abgelehnten Widerspruch im Selbstversuch werden am zweithäufigsten durchgeführt.

Fragen zur Begutachtung

An dritter Stelle folgen dann die Pflegeberatungen weil eine Begutachtung kurz bevorsteht.

Die drei oben genannten Themen werden hauptsächlich angefragt und in der Beantwortung und Bearbeitung dieser Kernthemen kennen sich die Sachverständigen des BWPN, nach über 24 Jahren Erfahrung, auch außergewöhnlich gut aus. Aber auch Fragen zu Themen wie Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Entlastungsleistungen sind stark nachgefragt und werden entsprechend beantwortet.