Widerspruch gegen Pflegegrad

Medizinischer Dienst: Widerspruchsgutachten sind eine Ausnahme

Der Medizinische Dienst Niedersachsen kommt nach eigenen internen Qualitätsprüfungen zu einer erstaunlichen Erkenntnis: Demnach kann nicht bestätigt werden, dass es zuletzt vermehrt zu falschen Einschätzungen des Pflegegrades kam.

“Demnach kann nicht bestätigt werden, dass es zuletzt vermehrt zu falschen Einschätzungen des Pflegegrades kam.” und “Der Anteil an Widerspruchsbegutachtungen ist sehr gering.

Der Anteil an Widerspruchsbegutachtungen ist sehr gering

So soll es im Jahr 2022 bei mehr als 350.000 Gutachten des Medizinischen Dienstes Niedersachsen lediglich in 5,5 Prozent aller Fälle notwendig geworden sein, ein Widerspruchsgutachten zu erstellen.

Kaum Fehleinschätzungen oder eher zu wenig Widersprüche?!

Bei dieser unfassbaren Form der Betrachtung eigener Daten ist es wenig erstaunlich, dass die Wahrnehmung der Medzinischen Dienste dermaßen von der Realität abweichen!

Die geringe Zahl der notwendigen Widerspruchsgutachten liegt ganz sicher, nach 25 Jahre Berufserfahrung darf ich das stark annehmen, an der tatsache, dass zu wenig Menschen sich durch einen Widerspruch zur Wehr setzen. Zu gut funktionieren die falschen Aussagen der beteiligten Akteure zur Dauer und Erfolgsaussicht solcher Verfahren.

Die unabhängigen Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) nehmen dazu wie folgt Stellung:

Seit 1998 haben unsere Sachverständigen ca. 100.000 Gutachten der Gutachterdienste der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen sowie der Bundesknappschaft geprüft und anschließend die tatsächliche Pflegesituation (regelkonform!) bewertet. In fast 80 Prozent aller Fälle wurde mindestens ein Pflegegrad (bis 2017: Pflegestufe) ermittelt. In vielen Fällen sind es auch zweit Pflegegrade oder tragischweise auch mal drei Pflegegrade. Über 90 Prozent dieser unterstützten Widerspruchs- und Klageverfahren wurden durch die fachlichen Gegengutachten unserer Experten erfolgreich abgeschlossen.

Die Pflegebedürftigen erhielten die gerechtfertigte Einstufung, die zukünftig gerechtfertigten Leistungen der Pflegekasse und selbstverständlich die Nachzahlung seit Antrag.

Pflegekasse: Keine Angst vor Widersprüchen!

Die genannten Zahlen des Medizinischen Dienstes Niedersachsen sind daher nicht der Beweis für regelkonforme Gutachten, sonder sie sind der Beweis dafür, dass zu wenig Menschen sich trauen einen pflegefachlich unterstützen Widerspruch, und bei Bedarf, auch ein Klageverfahren zu führen.

Bildrechte: © Der Pflegeberater | juststock - Getty Images