Pflegeleistungen

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument

Pflegegrad 1 statt Pflegestufe 0?

Der Pflegegrad 1 ersetzt nicht etwa die Pflegestufe 0, die bis 31. Dezember 2016 zur Anwendung kam. Pflegebedürfige mit der Pflegestufe 0, wurden mit Beginn des Jahres 2017 automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet. Der Pflegegrad 1 ist eine vollständig neue „Stufe“ der Pflegebedürftigkeit, die es bisher überhaupt nicht gegeben hat.

Daher war eine Überleitung, aus einer bestehenden Pflegestufe, in den Pflegegrad 1 auch nicht möglich. Ausschließlich neue Antragsteller ab 01. Januar 2017 haben einen Pflegegrad 1 erhalten, bzw. können einen Pflegegrad 1 erhalten.

Voraussetzungen – Pflegegrad 1

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Pflegebedürftige die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

Insgesamt sieht das neue Begutachtungsassessment (NBA) maximal 100 Punkte vor. Um die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 zu erfüllen, müssen zwischen 12,5 Punkte und 27 Punkte erreicht werden. In einem solchen Fall ist die Rede von einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Tabelle mit Leistungsübersicht zum Pflegegrad 1

Ansprüche je Monat
Erläuterung
Entlastungsbetrag: 125 EUR
Damit können z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufsservice oder Reinigung der Wohnung beansprucht werden.

Nicht beanspruchte monatliche
Leistungen können bis zum Folge-Halbjahr angespart werden.

Am 30.06. verfallen die
Ansprüche aus dem Vorjahr!
Pflegegeld: 0 EUR
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen
Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegesachleistungen: 0 EUR
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen
Anspruch auf Sachleistungen.

Allerdings können Sie Leistungen
eines Pflegedienstes durch Kostenerstattung im Rahmen der Entlastungsleistungen beanspruchen.
Tages- und Nachtpflege: 0 EUR
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen
Anspruch auf Tages- und Nachtpflege.

Allerdings können Sie diese
Leistungen durch Kostenerstattung im Rahmen der Entlastungsleistungen beanspruchen.
Pflegehilfsmittel: 40 EUR
Dazu zählen z. B. Mundschutz,
Einmalhandschuhe, Saugende Bettschutzeinlagen, etc.
Wohngruppenzuschlag: 214 EUR
Dazu müssen mindestens zwei und höchstens elf pflegebedürftige
Personen in einer ambulant
betreuten Wohngruppe “unter
einem gemeinsamen Dach” leben.
Ansprüche je Jahr
Erläuterung
Verhinderungspflege: 0 EUR
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen
Anspruch auf Verhinderungspflege.
Kurzeitpflege: 0 EUR
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen
Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Allerdings können Sie Leistungen
der Kurzzeitpflege durch Kostenerstattung im Rahmen der Entlastungsleistungen beanspruchen.
Weitere Ansprüche
Erläuterung
Wohnumfeldverbesserung:
bis zu 4.000 EUR
Auf Antrag bezuschussen Pflegekassen Verbesserungsmaßnahmen des Wohnumfeldes wie z. B. Badumbau oder Treppenlift, etc.

In einer Wohngruppe mit
mehreren Pflegebedürftigen
können je Maßnahme maximal
16.000 EUR bezuschusst werden.
Stationäre Leistungen
Erläuterung
Stationäre Pflege: 125 EUR
Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegegrad 1 einen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen, der sozialen Betreuung sowie der medizinischen Behandlungspflege.

Die Leistungen des Pflegegrades 1 sind in den meisten Fällen nicht ausreichend!

Daher sollten pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 immer einen Widerspruch in Erwägung ziehen.